Es sei allerdings noch erwähnt, dass es sich hierbei um eine grundsätzlich widerlegbare Vermutung handelt (SVIT-Komm., a.a.O., Art. 269a OR N 70; BGE 118 II 417 E. 3a). 5.4. Die Vermutung von Art. 14 VMWG stellt eine Alternative zur genauen Ermittlung des wertvermehrenden Anteils von umfassenden Überholungen dar (Brutschin, Ausgewählte Fragen zur Überwälzung von Mehrleistungen auf den Mietzins, in: mp 2013 S. 96 f.). Vermutungsbasis für Art.