| | Entscheid: | Die A AG (Klägerin) hat B (Beklagter) mit Mietvertrag vom 20. Februar 2002 Geschäftsräume vermietet. Der Mietzins betrug anfänglich Fr. 2'425.--, zzgl. Fr. 255.-- akonto Nebenkosten. Von April 2006 bis Frühling 2007 wurden an der Liegenschaft diverse Bauarbeiten durchgeführt. Mit Schreiben vom 5. August 2009 gab die Klägerin dem Beklagten eine Erhöhung des in diesem Zeitpunkt geltenden Mietzinses von Fr. 2'562.-- um Fr. 475.-- auf neu Fr. 3'037.-- (je zzgl. Nebenkosten) per 1. Oktober 2009 bekannt.