die Verträge Nrn. 1 und 4 regeln die Anstellung der Klägerin als Callcenter-Agentin, die Verträge Nrn. 2, 3 und 5 diejenige als Teamleiterin) finden sich folgende Bestimmungen: § 5 Arbeitszeit 1. Die regelmässige Arbeitszeit beträgt bei 100% 8.5 Stunden/pro Arbeitstag. Dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42.5 Stunden/Woche. In Teilzeit wird die Arbeitszeit pro Rata auf die 100% ausgerechnet. 2. Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Schichtplan auf Seite 3 dieses Vertrages. Der Arbeitgeber behält sich vor, andere Einsatzzeiten anzuordnen. § 8 Ferien 1. Der Ferienanspruch von 4 Wochen/Kalenderjahr wird mit dem Lohn ausbezahlt (8.33%) und ist inklusive.