Die Stufenklage soll es einer Partei, die nicht über die notwendigen Informationen für die Substanziierung einer Klage verfügt und diese auch nicht selber beschaffen kann, ermöglichen, die Informationen, die sie benötigt, von der Gegenpartei heraus zu verlangen. Aus dem Bestehen eines materiellrechtlichen Informationsanspruchs wird daher zu Recht ein Durchbrechen des Systems der Behauptungs- und Beweislast abgeleitet. Der Umstand, dass die Gegenpartei eine Informationspflicht trägt, führt im Prozess auf Seiten der risikobelasteten Partei zu einer Ermässigung der Anforderungen an die Substanziierung, wenn diese mangels Information unzumutbar ist.