Aus den Erwägungen: 4. 4.1. Das zuständige Grundbuchamt hat die Bank B. mit Einschreiben vom 7. April 2011 über den (…) Sachverhalt orientiert und aufgefordert, ihm den "alten" Schuldbrief Register-Nr. P.2008/0001 bis 18. April 2011 zur Entwertung zuzustellen. Darauf reagierte die Bank B. mit Schreiben vom 18. April 2011. Damit steht fest, dass die Bank B. spätestens Mitte April 2011 über die Löschung "ihres" Inhaber-Schuldbriefs orientiert war. Das vorliegende Gesuch hat sie jedoch erst Mitte Juni 2013 eingereicht. 4.2. Gestützt auf diese Ausgangslage ist die Vorinstanz auf das Gesuch vom 13. Juni 2013 trotz Bejahung der Tatbestandsvoraussetzungen von Art.