Der Kauf vom 27. November 2009 wurde von der Bank C. finanziert. Gleichzeitig vereinbarten die A. AG und die Bank C, den erwähnten Inhaber-Schuldbrief um Fr. 66'000.-- auf neu Fr. 296'000.-- zu erhöhen. Das Grundbuchamt wurde angewiesen, den Schuldbrief der Bank C. auszuhändigen und sie im Gläubigerregister einzutragen. Ohne den "alten" Inhaberschuldbrief über Fr. 230'000.-- von der Bank B. erhalten zu haben, vollzog in der Folge das zuständige Grundbuchamt die beantragte Pfandrechtserhöhung, indem es die "alte" Register-Nr. P.2008/0001 löschte und die neue Register-Nr. P.2009/0002 ins Grundbuch aufnahm, was der Bank C am 25. Januar 2010 unter Beilage des Schuldbriefs mitgeteilt wurde.