Die A. AG kaufte eine 4 ½-Zimmerwohnung. Auf dem Kaufsgrundstück lastete der am 14. März 2008 errichtete Inhaber-Schuldbrief Register-Nr. P.2008/0001, mit einer Pfandsumme von Fr. 230'000.--. Inhaberin des Schuldbriefs war die Bank B, welche das Grundstück für den früheren Eigentümer finanziert hatte. Im Kaufvertrag vom 27. November 2009 wurde vereinbart, dass der Kaufpreis zur Ablösung des auf dem Kaufobjekt haftenden Inhaber-Schuldbriefs im Kapitalbetrag von Fr. 230'000.-- zu verwenden sei, wobei die Übergabe des Schuldbriefs bankenintern erfolge. Der Kauf vom 27. November 2009 wurde von der Bank C. finanziert.