b. Subunternehmer haben ihre Arbeiten mangelhaft ausgeführt; c. Subunternehmer haben bei der Ausführung ihrer Arbeiten die Werklieferungen anderer Subunternehmer beschädigt; d. Die Generalunternehmerin hat bisher auf die Ausführung bestimmter, vertraglich geschuldeter Arbeiten verzichtet und ist damit säumig. 2. Der Sachverständige habe sich zu folgenden Fragen zu äussern: a. Welche Mängel sind festzustellen? b. Was sind die Ursachen dieser Mängel? c. Wie können die festgestellten Mängel beseitig werden? d. Müssen Werkteile ersetzt werden? Wenn ja, welche? e. Sind die geltenden Regeln der Baukunst eingehalten worden?