Somit brachte ihm die Beklagte ein hohes Vertrauen entgegen und dies, obwohl er nach ihrer Ansicht massive Pflicht- und Treueverletzungen begangen hatte. Die Beklagte führt in diesem Zusammenhang zwar aus, mit der angebotenen Arbeitsstelle in Zürich wäre "vorderhand eine Wiederholung der Luzerner Vorgänge nicht zu befürchten gewesen, schliesslich hätte aus dem Nichts eine neue Filiale samt Kundenstamm aufgebaut werden müssen und dabei verlorenes Vertrauen wieder gewonnen werden können". Dieses Argument vermag indes nicht zu überzeugen.