OR N 4 mit Hinweisen). 4.7.3. Eine Besonderheit des vorliegenden Falls liegt darin, dass die Beklagte dem Kläger unbestritten im Nachgang zur Kündigung wiederum einen Arbeitsvertrag als Filialleiter angeboten hat. Es stellt sich daher die entscheidende Frage, wie dieses Angebot im Zusammenhang mit der ausgesprochenen Kündigung zu würdigen ist. 4.7.4. Die Beklagte hat dem Kläger wegen seines Verhaltens im Zusammenhang mit den Herren A und B eine massive Pflicht- und Treueverletzung (u.a. Aufbau einer Konkurrenzfirma mit Abwerben der Mitarbeiter der Beklagten) vorgeworfen und damit die Kündigung vom 10. Juni 2010 begründet.