Die Arbeitgeberin (Beklagte) kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer (Kläger) und stellte diesen ab sofort frei. Kurz darauf hat sie dem Kläger wiederum eine Anstellung angeboten, welche dieser nicht annahm. Die Beklagte forderte vom Kläger (widerklageweise) den Betrag von Fr. 30'000.-- wegen Verletzung des vereinbarten Konkurrenzverbots. Aus den Erwägungen: 4.7. 4.7.1. Der Kläger vertritt die Ansicht, das Konkurrenzverbot sei aufgrund der gegen ihn grundlos resp. ohne begründeten Anlass ausgesprochenen Kündigung dahingefallen.