Die D.________ AG bezog sich somit bei der Verwendung des Begriffs "Schnittschutz" nicht auf ein Wannendichtband, in den ein metallisch verstärkter Streifen gegen Schnittbeschädigungen bereits integriert ist, sondern auf einen separaten Schutzstreifen, dessen einziger Zweck darin besteht, vor Schnittschäden zu bewahren – ähnlich den von der Klägerin bei ihrer Internetrecherche zum Stichwort "Schnittschutzband" ausfindig gemachten Produkten. Wie die Beklagte zudem nachweisen konnte, hat sie die Bezeichnung "Schnittschutz" für ihr Montageband ab Mitte Februar 2011 verwendet. Die ebenfalls in der Innerschweiz ansässige D.___