Denn der Zweck eines Dichtbands besteht nicht darin, andere Bauelemente (oder sich selbst) vor Beschädigungen durch Schneidewerkzeuge zu bewahren, sondern es soll vielmehr das Einsickern von Wasser in Hohl- und Zwischenräume in Nasszellen verhindern. Während bei "Schnittschutz" nicht eindeutig feststeht, welche Eigenschaft zum Ausdruck gebracht werden soll, lässt sich namentlich "Schnittfestigkeit" als Attribut nur dahingehend interpretieren, dass das Band nicht (leicht) "durchschnitten" werden kann. Die Bezeichnung "Schnittschutz" gibt somit nicht offen oder leicht erkennbar Auskunft über klar definierte Eigenschaften und Merkmale des konkreten Wannendichtbands.