Insofern erweist sich das Zeichen aber als mehrdeutig. So ist namentlich denkbar, dass ein Montageband, das die Bezeichnung "Schnittschutz" trägt, (nur) als Schnittschutz für die eigentlichen Dichtbänder dient, wie es auf die von der Klägerin im Rahmen ihrer Internetrecherche zum Stichwort "Schnittschutzband" gefundenen Bänder zutrifft. Ebenfalls naheliegend wäre, dass das Dichtband zusammen mit einem "Schnittschutz" ausgeliefert wird, um den Einbaugegenstand, Armaturen oder Platten beim Anbringen von Zargenbändern vor Schnittbeschädigungen zu bewahren.