Soweit eine im Vordergrund stehende, ausschliesslich beschreibende Bedeutung mit individualisierenden Sinngehalten konkurriert, fehlt es an der Unterscheidungskraft und das Zeichen ist dem Gemeingut zuzuordnen (z.B. "Easyweiss" für Farben und Verputz, "Firemaster" für flammenhemmende chemische Waren). Eine bloss bei abstrakter Betrachtung bestehende Mehrdeutigkeit reicht demnach grundsätzlich nicht aus.