Damit vermöge der Polyamid/Aramid-Gewebestreifen das Dichtband bei der Entfernung alter Silikonfugen mit einem scharfen Werkzeug nicht zuverlässig vor einer Durchtrennung zu bewahren. Im Vergleich dazu lasse sich das Dicht- und Montageband der Beklagten selbst mit einer Kraft von 9 N nicht durchtrennen. Im Gegensatz zum Metallstreifen der "C.________ Flexzarge" sei der gelbe Polyamid/Aramid-Gewebestreifen der Dicht- und Montagebänder der Klägerin kein Schnittschutzstreifen (im Sinn des Anspruchs). Daran ändere nichts, dass sich das Band ausserhalb des Polyamid/Aramid-Gewebestreifens mit noch weniger Kraft durchtrennen lasse.