Ein "Schnittschutzstreifen" sei daher ein Streifen, der einer Durchtrennung mit einem handelsüblichen Cuttermesser widerstehe, das mit einer Kraft von 4 bis 8 N geführt werde (E. 19, 21 und 33). Wie der Augenschein ergeben habe, lasse sich das Wannendichtband der Klägerin im Bereich des Polyamid/Aramid-Gewebestreifens mit einem handelsüblichen Cuttermesser bei einer Anpresskraft von 5 bis 7 N in der Längsrichtung vollständig durchtrennen. Damit vermöge der Polyamid/Aramid-Gewebestreifen das Dichtband bei der Entfernung alter Silikonfugen mit einem scharfen Werkzeug nicht zuverlässig vor einer Durchtrennung zu bewahren.