Damit das Dichtband die zugedachte Funktion erfüllen könne, müsse es so widerstandsfähig sein, dass es bei einem Einstechen mit einem handelsüblichen Cuttermesser mit einer Kraft von 4 bis 8 N nicht durchtrennt werde. Es genüge nicht, wenn der Schnittschutzstreifen zwar schwerer durchtrennbar sei als der Bereich des Dichtbands ohne Schnittschutzstreifen, sich aber mit einer Einstichkraft im Bereich von 4 bis 8 N durchtrennen lasse, denn dann erfülle das Merkmal seinen erfindungsgemässen Zweck nicht.