Ein Merkmal eines Patentanspruchs müsse so verstanden werden, dass es die Funktion erfüllen könne, die ihm im Rahmen des Anspruchs zugedacht werde. Vorliegend solle der Schnittschutz verhindern, dass bei der nachträglichen Entfernung der Silikonfuge mit einem Cuttermesser das Dichtband durchtrennt werde. Bei der Renovation einer Silikonfuge werde ein Cuttermesser mit einer Kraft von 4 bis 8 N in die Silikonfuge eingestochen und anschliessend mit einer höheren Kraft parallel zur Silikondichtmasse geführt, wodurch diese abgeschnitten werde und entfernt werden könne.