Die eingeklagte Forderung sei demnach wegen fehlender Gesetzesgrundlage abzuweisen. Aus den Erwägungen: 4. Die Verwertungsgesellschaften stellen für die von ihnen geforderten Vergütungen Tarife auf und verhandeln über die Gestaltung der einzelnen Tarife mit den massgebenden Nutzerverbänden. Sie legen die Tarife der Schiedskommission zur Genehmigung vor und veröffentlichen die genehmigten Tarife (Art. 46 URG). Rechtskräftig genehmigte Tarife sind für die Gerichte verbindlich (Art.