Ihre diesbezüglichen Befürchtungen waren aber – wie das Beweisergebnis ergeben hat – letztlich unbegründet. Bereits in einem frühen Stadium entwickelte der Beklagte 5 im Auftrag der Beklagten 1 und 2 Szenarien, wie einem solchen Know-how-Verlust begegnet werden könnte. Im Geheimen bereiteten daher die Beklagten 1 und 2 einen "Plan B" und ein "Rückführungsszenario" vor und beauftragten den Beklagten 5, alles zu unternehmen, um die Mitarbeitenden der Klägerin notfalls durch die F-Gruppe übernehmen zu können.