Der Versand per gewöhnlicher E-Mail stellt keine korrekte Zustellung dar. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: (…) 2. Die Vorinstanz hat den Beschwerdeführer mit Entscheid vom 3. Juli 2024 rückwirkend per 29. Februar 2024 aus dem Einwohnerregister gestrichen und ihm eine Ordnungsbusse von 200 Franken wegen nicht fristgerechter Abmeldung auferlegt. Sie hat den Entscheid dem Beschwerdeführer per E-Mail zugestellt. (…) 3. Die Eröffnung von Verfügungen ist im Verwaltungsverfahren von zentraler Bedeutung.