Bedingungen und Auflagen sind dabei das Mittel, um allfällige gesetzwidrige Auswirkungen einer Bewilligung zu verhindern. Obwohl der Begriff «Nebenbestimmung» darauf schliessen lassen könnte, dass lediglich Nebenpunkte der Verfügung betroffen sein sollen, berühren zusätzliche Anordnungen oftmals wichtige Regelungen in der Verfügung und werden daher als einzelne separate Ziffern des Rechtsspruchs von der entscheidenden Behörde verfügt, damit sie vom Hauptinhalt der Verfügung unterschieden werden können (LGVE 2020 IV Nr. 3 E. 3.2.1). 3.2.2