(…) 9. (…) 10. Zusammenfassend hat die Gemeinde die Stimmberechtigten im Hinblick auf die bevorstehende Gemeindeversammlung umfassend über das Projekt informiert. Die aufbereiteten Informationen in der detaillierten Abstimmungsbotschaft und auf der Projekt-Webseite erfolgten dabei – auch von ihrer Wirkung her – mit der gebotenen Sachlichkeit und Objektivität im Sinn der genannten Rechtsprechung. Wichtige Elemente der Abstimmungsvorlage wurden in der Botschaft nicht unterdrückt. Somit wurden den Stimmberechtigten auch keine ausschlaggebenden Entscheidungsgrundlagen vorenthalten.