Erfolgen Abstimmungserläuterungen vor einer Gemeindeversammlung, so ist zu beachten, dass die Gemeindeversammlung einen wesentlichen Teil des Meinungsbildungsprozesses darstellt, indem die Gemeindebehörde über die anstehenden Geschäfte informiert, die Stimmberechtigten Fragen stellen können und die Gemeindebehörde im Verlauf der Diskussion auf Verlangen weitere Auskünfte erteilt (LGVE 2004 III Nr. 10). Die Befürworterinnen und Befürworter sowie die Gegnerinnen und Gegner erhalten an der Gemeindeversammlung eine Plattform, ihre Ansichten und Argumente kundzutun.