Er darf auch auf die Folgen einer Ablehnung des Projekts hinweisen (publiziertes Urteil des Kantonsgerichts 7H 16 288 vom 5. April 2017, E. 7.2; Urteil des Bundesgerichts 1C_641/2013 vom 24. März 2014, E. 6.3.2). 7.2 Das Internet kann dazu dienen, die Transparenz der behördlichen Information vor Abstimmungen zu erhöhen, indem alle speicherbaren behördlichen Informationen leicht zugänglich (und in übersichtlicher Art und Weise) im Internet veröffentlicht werden. Sowohl der Aufbau des behördlichen Internetauftritts insgesamt als auch die einzelnen Internetseiten müssen sachlich und transparent gestaltet werden (Besson, Behördliche Information vor Volksabstimmungen, S. 324 f.).