In den verschiedenen Kapiteln der detaillierten Botschaft wird umfassend über das Projekt informiert. Sie beinhaltet objektive Aussagen zum Projekt und zum Projektbeschrieb, aber auch die zustimmende Haltung des Gemeinderates zum Projekt. Der Gemeinderat darf seine Meinung in den Abstimmungserläuterungen kundtun, solange diese sachlich bleibt. Er darf zum Ausdruck bringen, dass er ein bestimmtes Vorhaben zum Beispiel zur Entwicklung der Gemeinde unterstützt oder im Gegenteil dieses für unzweckmässig oder unnütz hält. Er darf auch auf die Folgen einer Ablehnung des Projekts hinweisen (publiziertes Urteil des Kantonsgerichts 7H 16 288 vom 5. April 2017, E. 7.2;