Dabei geht es nicht nur darum, Informationen im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung den Stimmberechtigten in der Gemeinde, sondern auch der Bevölkerung in der Region und im Kanton zu vermitteln. (…) Bei dieser Ausgangslage bestehen beim vorliegenden Bauprojekt von regionaler und kantonaler Tragweite im Sinne der Rechtsprechung triftige Gründe, die eine über die Abstimmungsbotschaft hinausgehende Information der Behörden nachvollziehbar und als gerechtfertigt erscheinen lassen.