Entscheidend ist, dass der Einsatz und die Veröffentlichung solcher zusätzlichen Informationen im konkreten Fall den Grundsätzen der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit genügen (Urteil des Bundesgerichts 1C_24/2018 vom 12. Februar 2019 E. 6.3). 6. Die Gemeinde hat vor der ausserordentlichen Gemeindeversammlung allen Stimmberechtigten eine Kurzbotschaft zugestellt. Darin hat sie darauf hingewiesen, dass die detaillierte Botschaft auf der Homepage der Gemeinde eingesehen oder bei ihr bezogen werden könne. Ebenso seien weitere Informationen und detaillierte Projektpläne auf der Webseite des Projekts zu finden. 6.1 (…) 6.2 (…)