Da dieser Antrag zeitlich dringlich ist und im Rahmen der Instruktion einer Stimmrechtsbe-schwerde erfolgt, ist das Justiz- und Sicherheitsdepartement für die Prüfung von Massnahmen zuständig. (…) 5. (…) Bei Sachabstimmungen im eigenen Gemeinwesen kommt den Behörden eine gewisse Beratungsfunktion zu. Diese nehmen sie mit der Redaktion der Abstimmungserläuterungen, aber auch in anderer Form wahr. Zusätzliche behördliche Informationen sind bei triftigen Gründen zulässig.