Er beantragte, die Vorinstanz sei umgehend zu verpflichten, die detaillierte Botschaft auf der Gemeinde-Homepage zu entfernen, die zusätzliche Projekt-Webseite vom Netz zu nehmen und allen Stimmberechtigten der Gemeinde eine Berichtigung zukommen zu lassen. Aus den Erwägungen: 1. Werden bei der Stimmregisterführung, bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen oder im Zusammenhang mit Volksbegehren Verfahrensmängel oder andere Unregelmässigkeiten festgestellt, trifft der Regierungsrat von Amtes wegen oder auf Beschwerde hin, soweit möglich, Massnahmen zur Behebung der Mängel.