Aufgrund der Regelung in der Gemeindeordnung war die Schlussabstimmung über diesen Sonderkredit im Anschluss an die Durchführung der Gemeindeversammlung an der Urne vorgesehen. Vor der Gemeindeversammlung wurde den Stimmberechtigten eine Kurzbotschaft zugestellt. Weiter wurden auf der Homepage der Gemeinde eine detaillierte Botschaft, Projektpläne sowie eine Dokumentation zur Entwicklung des Projekts publiziert. Zudem bestand seit längerem eine separate Webseite zum Projekt. Dagegen reichte der Beschwerdeführer eine Stimmrechtsbeschwerde ein und machte geltend, dass diese Informationen verbotene Behördenpropaganda darstellten und keine Gegner zu Wort kämen.