Für die Neuwahlen der Gemeindebehörden vom 29. März 2020 konnten die Wahlvorschläge bis am 3. Februar 2020, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Die Partei A reichte für die Wahl in die Exekutive rechtzeitig einen gültigen Wahlvorschlag für ihre Kandidatin B bei der zuständigen Stelle der Gemeinde Z ein. Am 4. Februar 2020, somit einen Tag nach dem Einreichungstermin, stellte die Partei A bei der Gemeinde Z den Antrag, den ihrer Ansicht nach unvollständigen Wahlvorschlag nachträglich korrigieren zu können. Es sei ihr ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Auf dem Wahlvorschlag würden die Namen von drei bisherigen Mitgliedern der Exekutive fehlen.