24 Abs. 1 lit. a Anhang I FZA gelten dürfen, erwähnte es nicht mehr. (…) 5. Es bleibt zu prüfen, ob sich durch Gesetzesauslegung eine Antwort auf die Frage, wie sich der Bezug von Prämienverbilligungen auf das Aufenthaltsrecht von Art. 24 Abs. 1 Anhang I FZA auswirkt, finden lässt. 5.1 Der Wortlaut von Art. 24 Abs. 2 Anhang I FZA und der konkretisierenden Bestimmung von Art.