Verzeichnis der Konkordatsinstitutionen vom 26.4.2017 als Anhang zum Konkordat; Standards des Konkordats für den geschlossenen Strafvollzug vom 2.11.2007, Version Dezember 2010). Grundsätzlich wäre damit im vorliegenden Fall ein Vollzug in der JVA Grosshof möglich. Aufgrund des beschränkten Arbeits- und Freizeitangebots sieht das Betriebskonzept der JVA Grosshof jedoch eine Aufnahme von Langzeitgefangenen nur bis maximal ungefähr vier Jahre vor. Dass die Vorinstanz diesem Betriebskonzept Rechnung trägt, ist nicht zu beanstanden.