Die JVA Grosshof befindet sich in Kriens, Kanton Luzern. Die Kantone verpflichten sich grundsätzlich, die von ihnen zu vollziehenden Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen in den konkordatlichen Einrichtungen durchzuführen (Art. 13 Abs. 1 Konkordat). Die Konkordatskonferenz hat 2009 einen Teil der JVA Grosshof als konkordatliche Vollzugsinstitution anerkannt. Dies gilt für 25 Plätze im geschlossenen Strafvollzug für Männer. Für diesen Vollzugsbereich erfüllt die JVA Grosshof die konkordatlich verlangten Standards (Art. 11 Abs. 2 Konkordat; Verzeichnis der Konkordatsinstitutionen vom 26.4.2017 als Anhang zum Konkordat;