Cornelia Koller, Aufschub von Strafen und Massnahmen, in: Das Schweizerische Vollzugslexikon, Benjamin F. Brägger [Hrsg.], 2014. S. 52 ff.; Reto Andrea Surber, Das Recht der Strafvollstreckung, Zürich 1998, S. 316 ff.). 4. 4.1 Der Beschwerdeführer beruft sich für den beantragten Strafaufschub einzig auf die negativen Auswirkungen auf seine berufliche Tätigkeit. Er macht geltend, er könne nur im Sommer arbeiten und möchte deshalb im Winter ins Gefängnis. Er führt dies nicht näher aus und offeriert auch keine Beweismittel für seine Behauptung. Aus den Akten ergibt sich nicht, dass der Beschwerdeführer einer Arbeitstätigkeit nachgeht.