Schwere Eingriffe in die Rechte und Freiheiten von Personen bedürfen grundsätzlich einer Grundlage in einem formellen Gesetz. So zählt beispielsweise die Kantonsverfassung zu den wichtigen Rechtssätzen, die in Gesetzesform erlassen werden müssen, die wesentlichen Bestimmungen über die Rechtstellung Einzelner, namentlich bei der Ausübung der politischen Rechte (vgl. § 45 KV). Zu denken ist dabei insbesondere an das Personal-, Disziplinar- und Bürgerrecht. Zu den politischen Rechten gehört die Gesamtheit der durch die Verfassung vermittelten Partizipationsbefugnisse der Stimmberechtigten (René Wiederkehr, Kommentar der Kantonsverfassung Luzern, Bern 2010, Rz 11 zu § 45).