Gegenstand der Verfügung ist die Regelung der Situation von Personen als Rechtssubjekte. Die Verfügung wird in diesem Zusammenhang von der internen oder organisatorischen Anordnung abgegrenzt, welche Situationen innerhalb der Verwaltung regelt. Die interne Anordnung kann Rechtswirkungen haben, dies ist aber nicht ihr hauptsächlicher Zweck, und deshalb ist sie in der Regel nicht anfechtbar. Zwei Kriterien erlauben es, zu bestimmen, ob eine Verfügung oder eine interne Anordnung vorliegt: