Diese Beschlüsse wurden am 22. Juni 2018 per Medienmitteilung veröffentlicht und dem betroffenen Gemeinderat am gleichen Tag mündlich eröffnet. Gegen diese Beschlüsse reichte dieser eine Aufsichtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern ein. Während der Rechtshängigkeit des Verfahrens wurden die mündlich eröffneten Gemeinderatsbeschlüsse dem betroffenen Gemeinderat auch noch schriftlich und eingeschrieben in Form von Protokollauszügen zugestellt. Dagegen reichte dieser eine Verwaltungsbeschwerde ein. Aus den Erwägungen: 1.1 Der Beschwerdeführer bezeichnete seine Beschwerde als Aufsichts- beziehungsweise Verwaltungsbeschwerde.