| | Entscheid: | An der Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2018, an welcher das fünfte Gemeinderatsmitglied fehlte, beschlossen die übrigen vier Mitglieder des Gemeinderates die Prüfung rechtlicher Schritte gegen dieses wegen Amtsgeheimnisverletzung, Verletzung des Kollegialitätsprinzips und Amtsverweigerung. Weiter entzogen sie ihm alle Aufgabenbereiche. Es wurde festgestellt, dass er weiterhin gewählter Gemeinderat sei, jedoch ohne direkte Ressortverantwortung. Ebenfalls wurde beschlossen, ihm das rechtliche Gehör bis zum 15. Juli 2018 zu gewähren. Diese Beschlüsse wurden am 22. Juni 2018 per Medienmitteilung veröffentlicht und dem betroffenen Gemeinderat am gleichen Tag mündlich eröffnet.