Bei Bedarf könne er weitere medizinische Akten nachreichen. Abklärungen bei der IV Luzern haben ergeben, dass sich der Beschwerdeführer ursprünglich geweigert hat, die zur Klärung der Leistungsansprüche verlangte umfassende medizinische Untersuchung vornehmen zu lassen. Inzwischen habe man die Untersuchung jedoch vornehmen können. Es kann darauf verzichtet werden, vom Beschwerdeführer zum Nachweis seiner Erkrankung ein aktuelles ärztliches Zeugnis zu verlangen. Bei Morbus Crohn handelt es sich um eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung. Krankheitsspezifische Symptome (z.B. Durchfälle) können zwar stark in den Alltag der betroffenen Personen eingreifen.