Der Beschwerdeführer konnte jedoch nicht angetroffen werden. Bei einem nochmaligen Erscheinen am 21. September 2014 erklärte die Ehefrau des Beschwerdeführers wiederum, sie wisse nicht, wo sich der Beschwerdeführer aufhalte, und habe ihn seit Mai 2014 nicht mehr gesehen. Sie wies die Luzerner Polizei an, bei dessen Anwalt nachzufragen, ohne jedoch dessen Namen zu nennen. Erst am 7. November 2016 konnte die Luzerner Polizei der Vorinstanz schliesslich die Festnahme des Beschwerdeführers melden.