Dieser konnte an seinem bisherigen Wohnsitz nicht angetroffen werden, und dessen Ehefrau erklärte, sie wisse nicht, wo sich der Beschwerdeführer aufhalte. Sie habe ihn seit Mai 2014 nicht mehr gesehen. Am 11. September 2014 versuchte die Luzerner Polizei, den Beschwerdeführer im Auftrag der Strafvollzugsbehörde an seinem bisherigen Wohnort zu verhaften. Zwar erklärten dessen Kinder, dass er heute bei ihnen gegessen habe und ab und zu auch hier schlafe. Der Beschwerdeführer konnte jedoch nicht angetroffen werden.