Zwar habe körperliche Gewalt nicht im Vordergrund gestanden. Einmal sei A allerdings vom Konkubinatspartner gegen den Kopf geschlagen worden, als sie ihm, auf seine Aufforderung hin, den Kaffee nicht gleich gebracht habe. Ein anderes Mal habe er einen Teller gegen ihren Kopf geschlagen, da er das Essen, das sie gekocht habe, nicht gemocht habe. Weiter habe A das Haus nicht verlassen dürfen, und sie sei unter grossem Druck gestanden. Auch Fachpersonen bestätigen, dass der Konkubinatspartner grossen Druck auf A ausübe. So habe sie ihre persönlichen Dinge nicht selber aus der Wohnung abholen können, sondern die Polizei damit beauftragen müssen.