6.15.3.4). 5.7 In den Akten findet sich ein Schreiben des Frauenhauses Luzern vom 13. Mai 2015, aus welchem hervorgeht, dass die Beschwerdeführer anfangs Mai 2015 für zwei Wochen im Frauenhaus Luzern lebten, da A von ihrem Konkubinatspartner geschlagen und unter Druck gesetzt worden sei. Aus dem erwähnten Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Luzern vom 21. Juli 2015 geht ebenfalls hervor, dass ein Zusammenleben mit dem Kindsvater schwierig gewesen sei. Zwar habe körperliche Gewalt nicht im Vordergrund gestanden.