Zwar führen die Beschwerdeführer glaubhaft aus, dass sie diese Kontakte mittlerweile selbständig aufrechterhalten. Die Beschwerdeführer erwähnen jedoch in diesem Zusammenhang auch mehrere Kontakte mit Personen aus anderen europäischen Staaten, weshalb aus ihren Angaben über die Kontakte zu Personen in der Schweiz auf keine besonderen persönlichen Beziehungen zur Schweiz geschlossen werden kann. 3.4.3 Die Beschwerdeführer hielten sich seit 2002 praktisch jährlich ein- bis zweimal in der Schweiz auf, was den verschiedenen Ausweiskopien mit Visastempeln entnommen werden kann. Im Rahmen dieser Ferien in der Schweiz hielten sich die Beschwerdeführer hauptsächlich bei ihren Verwandten auf.