Sie seien seit 2002 jährlich ein- bis zweimal in der Schweiz. Dabei hätten sie viele Kantone und Städte besucht. Der Zweck der Besuche sei nicht nur der Besuch der Familienangehörigen. Vielmehr seien die Besuche auch aus Verbundenheit mit der Schweiz selbst erfolgt. Zusätzlich hätten sie in den letzten 20 Jahren praktisch alle EU-Länder besucht. Natürlich bestehe durchaus auch eine besonders intensive familiäre Bande zur Tochter und zu den Enkelkindern. Ein Enkelsohn habe von 1993 bis 2001 bis zu seiner Ausreise in die Schweiz sogar bei seinen Grosseltern gelebt. Der Beschwerdeführer 2 sei sodann der Patenonkel des zweiten Enkelsohnes.