Der Zweck des Aufenthaltes in der Schweiz habe jeweils nur aus dem Besuch der Tochter und der Enkelkinder bestanden und die Besuche seien nie aus Gründen der Verbundenheit mit der Schweiz selbst erfolgt. 3.3.6 Die Beschwerdeführer dagegen machen geltend, dass sie bereits im Gesuch vom 22. März beziehungsweise in der Eingabe vom 2. November 2015 detailliert aufgezeigt hätten, dass sie sich in den vergangenen Jahren häufig und regelmässig in der Schweiz aufhielten. Zuletzt hätten sie zwischen dem 20. Dezember 2015 und dem 15. Januar 2016 Weihnachten und Neujahr in der Schweiz gefeiert. Sie seien seit 2002 jährlich ein- bis zweimal in der Schweiz.