Die Niederlassungsbewilligung einer ausländischen Person, deren Wegweisung aus der Schweiz unverhältnismässig wäre, darf daher nicht mit der Begründung widerrufen werden, anstelle der Niederlassungsbewilligung werde ihr eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, weshalb sie die Schweiz gar nicht verlassen müsse. 4.3 Daraus folgt, dass der von der Vorinstanz verfügte Widerruf der Niederlassungsbewilligung mangels Verhältnismässigkeit nicht zulässig und die angefochtene Verfügung in diesem Punkt aufzuheben ist.